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Vereinbarung von Terminen

Persönliche Vorsprachen sind in der Regel nur mit einem Termin möglich, den Sie vorab am Telefon vereinbaren können. Bitte beachten Sie, dass es zwei unterschiedliche Telefonlisten gibt: eine für die dringenden Fälle, wenn Sie kurzfristig einen Termin benötigen, und eine für die nicht eiligen Angelegenheiten. Wie Sie einen Termin vereinbaren können, erfahren Sie näher hier.

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Zahlstelle

Aufgrund eines defekten EC-Cash-Gerätes ist derzeit bei der Zahlstelle des Amtsgerichts Aachen keine Kartenzahlung möglich. Es wird insoweit um Beachtung gebeten. Weitere Möglichkeiten zur Zahlung finden Sie hier.

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