Bitte reichen Sie Ihre Anträge und Eingaben möglichst schriftlich ein. Das reicht in den weitaus meisten Fällen auch aus, damit Ihr Anliegen hier bearbeitet werden kann. Auch bei schriftlichen Anträgen und Eingaben ist sichergestellt, dass diese auf eine etwaige Eilbedürftigkeit geprüft und ggf.besonders zügig bearbeitet werden.

 

Eine persönliche Vorsprache bei der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter des Amtsgerichts Aachen ist regelmäßig nur möglich, wenn Sie vorher einen Termin vereinbart haben. Das gilt auch für die Rechtsantragsstellen.

 

In allen Angelegenheiten – in den dringenden ebenso wie in den nicht eiligen – wird unbedingt empfohlen, vorab telefonisch einen Termin abzustimmen. Ohne einen solchen Termin müssen Sie regelmäßig damit rechnen, dass Ihr Anliegen nicht bearbeitet wird! Ist Ihr Anliegen dringend, erhalten Sie den notwendigen Termin sehr kurzfristig.

 

Eine vorherige Terminsvereinbarung erspart Ihnen längere Wartezeiten und gibt den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern die Zeit und Ruhe, sich mit Ihrem Anliegen zu beschäftigen. Zudem können Sie bereits am Telefon auf etwaige Unterlagen und Belege angesprochen werden, die Sie zu dem Termin mitbringen sollten.

 

Für die Terminvereinbarung gilt Folgendes:

 

 

Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Termine begrenzt ist und Sie ggf. selbst in dringenden Fällen nicht noch am selben Tag Ihres Anrufs einen Termin erhalten können!

 

Die Termine beim Amtsgericht Aachen werden schriftlich oder telefonisch vergeben. Wenn Sie bei der Eingangskontrolle danach gefragt werden, können Sie sich auch auf die nur telefonisch vereinbarten Termine berufen.

 

Keinen Termin benötigen Sie für den Besuch einer öffentlichen Verhandlung. Der Zutritt zum Justizzentrum Aachen ist also jederzeit gestattet, um eine öffentlichen Verhandlung zu besuchen.