Überblick

Grundsätzlich sind wir – auch telefonisch – nur in den Sprechzeiten für Sie erreichbar.

Die Beschränkung auf die Sprechzeiten gilt nicht, wenn Sie vorher einen Termin vereinbart haben. Ein vereinbarter Termin kann auch außerhalb der Sprechzeiten liegen (innerhalb der Öffnungszeiten des Gerichtsgebäudes).

Die Termine selbst können Sie telefonisch grundsätzlich nur während der Sprechzeiten vereinbaren.

In unaufschiebbaren Eilfällen ist aber gewährleistet, dass Sie einen Termin auch außerhalb der Sprechzeiten vereinbaren können. Sie erhalten dann – bei entsprechender Eilbedürftigkeit – regelmäßig noch am selben Tag einen Termin (innerhalb der Öffnungszeiten des Gerichtsgebäudes).

Bitte beachten Sie, dass die Sprechzeiten nicht mit den Öffnungszeiten des Amtsgerichts Aachen identisch sind.

In einigen Fachbereichen gibt es Sonderregeln, die Ihnen und uns die Bearbeitung Ihrer Anliegen erleichtern sollen. Bitte lesen Sie daher unbedingt auch die unten aufgeführten Ergänzenden Hinweise für einzelne Fachbereiche.

Sprechzeiten des Amtsgerichts

montags bis mittwochs und freitags 8.00 - 12.00 Uhr
donnerstags 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr

Davon abweichende Sprechzeiten einzelner Fachbereiche sind in den ergänzenden Hinweisen aufgeführt. Das gilt insbesondere für die Zahlstelle.

Diese Sprechzeiten gelten sowohl für Vorsprachen vor Ort (Erscheinen im Gericht) als auch für Anrufe (telefonische Erreichbarkeit).

Für Vorsprachen vor Ort besteht in der Regel zusätzlich die Notwendigkeit, vorher einen Termin zu vereinbaren. Der dann vereinbarte Termin kann auch außerhalb der Sprechzeiten (innerhalb der Öffnungszeiten des Gerichts) liegen.

• Bitte beachten Sie zur telefonischen Vereinbarung eines Termins die Hinweise hier. Dort finden Sie die für Ihr Anliegen passenden Telefonnummern.

• In (derzeit noch) wenigen Angelegenheiten können Sie einen Termin auch online buchen. Welche Angelegenheiten das sind, erfahren Sie in den unten aufgeführten ergänzenden Hinweisen.

• Einzelne Fachbereiche verfügen über ein eigenes E-Mail-Postfach. Bei diesen können Sie Termine auch per E-Mail vereinbaren. Welche Fachbereiche das sind, steht ebenfalls in den unten aufgeführten ergänzenden Hinweisen.

Für Anliegen in unaufschiebbaren Eilfällen, für Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe und für Angehörige einer Behörde oder öffentlich-rechtlichen Körperschaft gelten diese Beschränkungen der Sprechzeiten nicht. In unaufschiebbaren Eilfällen ist gewährleistet, dass Sie einen Termin auch außerhalb der Sprechzeiten vereinbaren können. Sie erhalten dann – bei entsprechender Eilbedürftigkeit – regelmäßig noch am selben Tag einen Termin (innerhalb der Öffnungszeiten des Gerichts).

Wegen der gleitenden Arbeitszeit und der Teilzeitbeschäftigung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen erreichen Sie uns telefonisch am besten in den Vormittags-sprechstunden.

Öffnungszeiten des Amtsgerichts

montags bis donnerstags 8.00 - 16.00 Uhr
freitags 8.00 - 15.30 Uhr
sowie während der Dauer öffentlicher Verhandlungen und Sitzungen

Davon abweichende Öffnungszeiten einzelner Fachbereiche sind in den ergänzenden Hinweisen aufgeführt. Das gilt insbesondere für die Zahlstelle.

Am Eingang zum Justizzentrum finden zur allgemeinen Sicherheit ständig Zutrittskontrollen statt. Kontrolliert wird vor allem auf Waffen und verbotene Gegenstände. Bitte planen Sie Zeit für diese Eingangskontrollen ein, damit Sie zu Ihrem Termin nicht zu spät kommen. Bei großem Besucherandrang müssen Sie hier mit längeren Wartezeiten rechnen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Außerhalb der Öffnungszeiten können Schriftsätze in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden. Näheres zum Nachtbriekasten finden Sie hier.

Ergänzende Hinweise für einzelne Fachbereiche

- Rechtsantragsstellen -

Das Amtsgericht Aachen hat für die Protokollierung von Anträgen und Erklärungen, für die kein Anwaltszwang besteht, Rechtsantragsstellen in den folgenden vier Fachbereichen eingerichtet:

• Familiensachen: Die Rechtsantragstelle ist zuständig für alle familiengerichtlichen Angelegenheiten (z.B. elterliche Sorge, Regelung des Umgangs mit Kindern, Gewaltschutzsachen, Anfechtung der Vaterschaft) einschließlich diesbezüglicher Beratungshilfeangelegenheiten.

• Strafsachen: Die Rechtsantragstelle ist zuständig für alle strafrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Einlegung von Rechtsmitteln) einschließlich diesbe-züglicher Beratungshilfeangelegenheiten.

Ein Termin bei der Rechtsantragsstelle in Strafsachen kann auch außerhalb der Sprechzeiten (innerhalb der Öffnungszeiten des Gerichts) vereinbart werden.

Betrifft Ihr Anliegen die Beratungshilfe in Strafsachen, gibt es zudem die Möglichkeit, einen Termin online zu buchen. Einzelheiten zur online-Buchung finden sie hier.

• Zivilsachen: Die Rechtsantragstelle ist zuständig für allgemeine Zivilsachen sowie Miet- und Wohnungsangelegenheiten, ferner für alle Beratungshilfeangelegenheiten, soweit diese nicht Familien- und Strafsachen betreffen.

Um bei der Rechtsantragsstelle in Zivilsachen persönlich vorsprechen zu können, ist – als Ausnahme vom Regelfall – eine vorherige Terminvereinbarung nicht notwendig.

• Mobiliarzwangsvollstreckungssachen: Die Rechtsantragstelle ist zuständig für alle Mobiliarzwangsvollstreckungssachen (z.B. Vollstreckungsschutz bei Kontopfändung, Räumungsschutzantrag, Erhöhung Pfändungsfreigrenzen).

In allen anderen Sachgebieten obliegt die Bearbeitung der Angelegenheiten den jeweiligen Fachabteilungen.

Im Justizzentrum Aachen ist ein Infopoint eingerichtet. Wenden Sie sich bitte bei Bedarf an diese im Eingangsbereich eingerichtete Stelle, um von dieser zur richtigen Rechtsantragsstelle oder zur zuständigen Fachabteilung geleitet zu werden.

Die Regelungen zu den Sprechzeiten gelten für alle Fachhabteilungen und – mit den oben geschilderten Besonderheiten – grundsätzlich auch für die Rechtsantragsstellen.

In allen Fällen der Erteilung von Auskünften, Einsichtnahmen und Aufnahme von Anträgen oder Erklärungen gelten für alle Rechtsantragsstellen und Fachabteilungen:

• Es ist ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, Ausweis anderer Staaten – Der Führerschein ist kein Ausweisdokument!) vorzulegen.

• Die Gerichtssprache ist deutsch. Bürgerinnen und Bürger, die der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig sind, müssen in jedem Fall in Begleitung eines Dolmetschers oder einer Person erscheinen, die über hinreichende Deutschkenntnisse verfügt. Ein Dolmetscher wird nicht durch das Amtsgericht gestellt!

Beachten Sie bitte weiter, dass auch die Rechtsantragstellen weder für eine Rechtsberatung noch für eine Schuldenregulierung zuständig sind. Rechtsberatende Tätigkeit ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur zugelassenen Personen und Stellen gestattet (z.B. Rechtsanwälten oder Schuldnerberatungen).

Auch werden in den Rechtsantragstellen keine außergerichtlichen, privatschriftlichen Erklärungen (z.B. Zahlungsaufforderungen, Mahnungen, Klageandrohungen) aufgenommen.

- Austritt aus der Kirche -

Für die Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung durch das Amtsgericht ist für jede Person als Vorschuss – also vorher – eine Gebühr in Höhe von 30 Euro durch den Erwerb einer elektronischen Kostenmarke zu entrichten.

Weitere Informationen zu den Kirchenaustritten, auch zur vorherigen Vereinbarung eines Termins, finden Sie hier. Dort wird Ihnen auch erklärt, wie Sie Termine online buchen können.

- Nachlasssachen -

Auch Anträge oder Beurkundungen in Nachlasssachen sind lediglich nach vorheriger Terminabsprache möglich. Termine können Sie hier auch per E-Mail vereinba-ren, und zwar unter folgender E-Mail-Adresse: nachlassgericht@ag-aachen.nrw.de.

Bei neu eingehenden Ersuchen um eine Terminvergabe in nicht fristgebundenen Angelegenheiten (z.B. Anträge auf Erteilung von Erbscheinen und Testamentsvollstreckerzeugnissen sowie eidesstattlichen Versicherungen in Nachlasssachen) kann wegen der angespannten Personallage mit einer Terminierung derzeit nicht vor Ablauf von zwei Monaten gerechnet werden. In fristgebundenen Angelegenheiten (z.B. Erbausschlagungen) erfolgt eine Terminvergabe innerhalb der jeweiligen Fristen.

Es wird darauf hingewiesen, dass oben genannte Beurkundungen auch durch jeden Notar vorgenommen werden können.

Wenden Sie sich bitte in Nachlasssachen zunächst an die Serviceeinheiten des Nachlassgerichts. Deren Telefonnummern finden Sie hier unter Überschrift „Nachlasssachen -Abteilung 700-“. Sollten die Servicekräfte auch während der Sprechzeiten nicht sofort für Sie erreichbar sein – was wegen des vielen Publikums vor Ort öfters vorkommen kann – können Anfragen oder Rückrufbitten auch über die oben genannte E-Mail-Adresse des Nachlassgerichts hinterlegt werden.

- Grundbuchamt -
Anträge auf Erteilung eines Grundbuchauszuges müssen schriftlich gestellt werden, entweder formlos (einfaches Schreiben) oder unter Nutzung des Vordrucks „Grundbuchausdruck“, welches Sie unter www.justiz.nrw.de finden.
Das Schreiben bzw. den Vordruck können Sie per Post (Amtsgericht Aachen, Grundbuchamt, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen) oder per Fax (0241 / 9425 - 80001) schicken.

Eine Beantragung per E-Mail ist hingegen nicht zulässig!

- Zahlstelle (Kassenraum) -

Bitte beachten Sie: Die Sprech- und Öffnungszeiten der Zahlstelle (Kassenraum) weichen von den allgemeinen Sprech- und Öffnungszeiten des Gerichts ab!

Hier müssen Sie für eine persönliche Vorsprache im Gericht auch nicht vorher einen Termin vereinbart haben (um z.B. eine bare Einzahlung auf Gerichtskosten oder Geldstrafen vorzunehmen).

Einzelheiten zur Zahlstelle einschließlich ihrer Sprech- und Öffnungszeiten sowie zur Bankverbindung des Amtsgerichts Aachen finden Sie hier.