Persönliche Vorsprachen sind in der Regel nur mit einem Termin möglich, den Sie vorab am Telefon vereinbaren können.

Bitte beachten Sie, dass es zwei unterschiedliche Telefonlisten gibt: eine für die dringenden Fälle, wenn Sie kurzfristig einen Termin benötigen, und eine für die nicht eiligen Angelegenheiten.

Wie Sie einen Termin vereinbaren können, erfahren Sie näher hier.

Einzelheiten zu den Sprech- und Öffnungszeiten finden Sie hier.