Ablauf der Aufbewahrungsfrist 31.12.2022

Bei dem Amtsgericht Aachen sollen Akten, Register und Urkunden, deren Aufbewahrungsfrist am 31.12.2022 endet, ab 01.07.2023 vernichtet werden.

Personen, die an einer längeren Aufbewahrung dieser Akten pp. ein berechtigtes Interesse zu haben glauben, werden aufgefordert, dies innerhalb eines Monats nach Ablauf der Bekanntmachungsfrist bei der Geschäftsleiterin des Amtsgerichts, Zimmer C 1.229, anzumelden und nachzuweisen.