Seit dem 01.01.2018 besteht bei allen Justizbehörden die Möglichkeit, Klagen, vorbereitende Schriftsätze, Anträge und sonstige Dokumente in elektronischer Form einzureichen.

Für Bürgerinnen und Bürger und alle weiteren nichtprofessionellen Einreicher empfehlen wir die Nutzung des DE-Mail-Zugangs.

Nähere Informationen dazu finden Sie hier:

DE-Mail = Zertifizierter DE-Mail Zugang. Die DE-Mail Adresse der jeweiligen Behörde finden Sie nach der Installation der DE-Mail-Software in dem dort vorhandenen Verzeichnis.

Zudem haben Sie die Möglichkeit der Nutzung des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP). Hierbei ist jedoch die Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) erforderlich.

Informationen zum EGVP sowie der qualifzierten elektronischen Signatur finden sie hier:

Für die Übersendung von Schriftsätzen müssen Sie folgende einfache Schritte ausführen:

    1. Umwandlung des Schriftsatzes in ein PDF-Dokument (oder hilfsweise in das TIFF-Format). Welche Anforderungen hierbei erfüllt werden müssen finden sie in der Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2018 - ERVB 2018).

    2. Nutzung des DE-Mail-Postfachs (oder hilfsweise des EGVP-Postfachs).

      Achtung! Für eine formwirksame Übermittlung ist es erforderlich, dass Sie die De-Mail-Nachricht mit dem Postfach- und Versanddienst Ihres De-Mail-Kontos absenderbestätigt versenden (§§ 4 Abs. 1 S. 2, 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes).
       

    3. Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) - bei Nutzung des DE-Mail-Zugangs nicht erforderlich.

Das war es schon! Schon jetzt vielen Dank für die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs.

elektronischer Rechtsverkehr - Grafik