Sollten sich Anträge und Eingaben ausnahmsweise nicht schriftlich erledigen lassen, benötigen Sie unbedingt einen Termin, um persönlich mit der zuständigen Sachnbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter sprechen zu können. Das gilt grundsätzlich auch für die Rechtsantragsstellen. Allein für die Rechtsantragsstelle in Zivilsachen benötigen Sie keinen vorherigen Termin. 

Für die Terminsvereinbarung gilt Folgendes:

 

Ist die Sache nicht eilig, müssen Sie die Termine über die folgenden Telefonnummern vereinbaren: Telefonverzeichnis für Angelegenheiten ohne Eilbedüftigkeit

 

Ist die Sache dringend oder sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr Anliegen tatsächlich eilbedürftig ist (bitte nur dann!), müssen Sie die Termine über die folgenden Telefonnummern vereinbaren:

 

Abteilung Telefonnummer
Zivilsachen 0241 9425-0
Betreuungssachen 0241 9425-42301 oder 0241 9425-63357
Familiensachen: 0241 9425-42330 oder 0241 3425-42331
Nachlassgericht: 0241 9425-30232 oder 0241 9425-50226
Strafsachen: 0241 9425-30225 oder 0241 9425-30227
Zwangsversteigerungsabteilung: 0241 9425-43352
Hinterlegungssachen:  0241 9425-51228 oder 0241 9425-31228
Zahlstelle: 0241 9425-30212 oder 0241 9425-30227
Zwangsvollstreckungssachen: 0241 9425-43354 oder 0241 9425-40306
Grundbuchabteilung: 0241 9425-50335
Registerabteilung: 0241 9425-50224
Insolvenzabteilung: 0241 9425-41401 oder 0241 9425-51403