Sollten sich Anträge und Eingaben ausnahmsweise nicht schriftlich erledigen lassen, benötigen Sie unbedingt einen Termin, um persönlich mit der zuständigen Sachnbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter sprechen zu können. Das gilt grundsätzlich auch für die Rechtsantragsstellen. Allein für die Rechtsantragsstelle in Zivilsachen benötigen Sie keinen vorherigen Termin.
Für die Terminsvereinbarung gilt Folgendes:
Ist die Sache nicht eilig, müssen Sie die Termine über die folgenden Telefonnummern vereinbaren: Telefonverzeichnis für Angelegenheiten ohne Eilbedüftigkeit
Ist die Sache dringend oder sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr Anliegen tatsächlich eilbedürftig ist (bitte nur dann!), müssen Sie die Termine über die folgenden Telefonnummern vereinbaren:
Abteilung | Telefonnummer |
Zivilsachen | 0241 9425-0 |
Betreuungssachen | 0241 9425-42301 oder 0241 9425-63357 |
Familiensachen: | 0241 9425-42330 oder 0241 3425-42331 |
Nachlassgericht: | 0241 9425-30232 oder 0241 9425-50226 |
Strafsachen: | 0241 9425-30225 oder 0241 9425-30227 |
Zwangsversteigerungsabteilung: | 0241 9425-43352 |
Hinterlegungssachen: | 0241 9425-51228 oder 0241 9425-31228 |
Zahlstelle: | 0241 9425-30212 oder 0241 9425-30227 |
Zwangsvollstreckungssachen: | 0241 9425-43354 oder 0241 9425-40306 |
Grundbuchabteilung: | 0241 9425-50335 |
Registerabteilung: | 0241 9425-50224 |
Insolvenzabteilung: | 0241 9425-41401 oder 0241 9425-51403 |