Sollten sich Ihre Anträge und Eingaben ausnahmsweise nicht schriftlich erledigen lassen, benötigen Sie unbedingt einen Termin, um persönlich mit der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter sprechen zu können. Das gilt auch für die Rechtsantragsstellen.

 

Ohne einen solchen Termin müssen Sie regelmäßig damit rechnen, dass Ihr Anliegen nicht bearbeitet wird! Ist Ihr Anliegen dringend, erhalten Sie den notwendigen Termin sehr kurzfristig, ggf. sogar sofort nach Ihrem Anruf.

 

Für die Terminsvereinbarung gilt Folgendes:

 

Ist die Sache nicht eilig, müssen Sie die Termine über die folgenden Telefonnummern vereinbaren: Telefonverzeichnis für Angelegenheiten ohne Eilbedüftigkeit

 

Ist die Sache dringend oder sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr Anliegen tatsächlich eilbedürftig ist (bitte nur dann!), müssen Sie die Termine über die folgenden Telefonnummern vereinbaren:

 

Abteilung Telefonnummer
Rechtsantragstelle in Zivilsachen 0241 9425-0
Betreuungssachen:  0241 9425-42346 (oder 0241 9425-52347)
Rechtsantragstelle in Familiensachen: 0241 9425-42330 bzw. 0241 9425-42331 (oder 0241 9425-42350)
Nachlassgericht: 0241 9425-30232 (oder 0241 9425-50226)
Rechtsantragstelle in Strafsachen: 0241 9425-30225 (oder 0241 9425-30227)
Zwangsversteigerungsabteilung: 0241 9425-43352
Hinterlegungssachen:  0241 9425-51228 (oder 0241 9425-31228)
Zahlstelle: 0241 9425-30212 (oder 0241 9425-30227)
Rechtsantragstelle in Zwangsvollstreckungssachen: 0241 9425-43351 (oder 0241 9425-43354)
Grundbuchabteilung: 0241 9425-50335
Registerabteilung: 0241 9425-50224
Insolvenzabteilung: 0241 9425-41401 (oder 0241 9425-51401)