Ablauf der Aufbewahrungsfrist 31.12.2024.
Bei dem Amtsgericht Aachen sollen Akten, Register und Urkunden, deren Aufbewahrungsfrist am 31.12.2024 endet, ab 01.09.2024 vernichtet werden.
Personen, die an einer längeren Aufbewahrung dieser Akten pp. ein berechtigtes Interesse zu haben glauben, werden aufgefordert, dies innerhalb eines Monats nach Ablauf der Bekanntmachungsfrist bei der Geschäftsleiterin des Amtsgerichts, Zimmer C 1.229, anzumelden und nachzuweisen.
