Geld und sonstige Wertgegenstände können bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts hinterlegt werden. Eine örtliche Zuständigkeit ist nicht vorgeschrieben. Es ist sinnvoll, sich an das Amtsgericht zu wenden, bei dem eine Zuständigkeit in anderem Zusammenhang besteht, z. B. bei Hinterlegung für die unbekannten Erben an das Amtsgericht, das als Nachlassgericht zuständig ist. Voraussetzung für eine Hinterlegung ist immer ein Hinterlegungsgrund.

Ein Hinterlegungsgrund kann sich zum Beispiel in folgenden gerichtlichen Verfahren ergeben:

• ein Haftbefehl im Strafverfahren kann durch Zahlung einer Kaution außer Vollzug gesetzt werden,

• zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung ist eine Sicherheitsleistung erforderlich sowie

• in Zwangsversteigerungsverfahren.

Außerdem kann ein Hinterlegungsgrund bei Rechtsunsicherheit vorliegen, zum Beispiel

• wenn der Gläubiger die vom Schuldner angebotene Leistung nicht rechtzeitig annimmt (Annahmeverzug),

• wenn mehrere Gläubiger Anspruch auf dieselbe Forderung erheben (Gläubigerunsicherheit) und

• bei der Hinterlegung zugunsten von unbekannten Erben.

Benötigte Vordrucke stehen nachfolgend zum Herunterladen bereit.

Wenn Sie die Vordrucke dreifach ausgefüllt zum Gericht mitbringen, ersparen Sie sich längere Wartezeiten. Denken Sie auch bitte daran, die erforderlichen Unterlagen (zum Beispiel Urteils- oder Beschlussabschriften) mitzubringen. Der Antrag kann auch schriftlich beim Amtsgericht eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass sofern Anträge nicht schriftlich eingereicht, sondern bei der Hinterlegungsstelle mündlich zu Protokoll gestellt werden (z. B. Anträge auf Hinterlegung  oder Auszahlung) sowie für die Einsichtnahme in Akten eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist. Die Terminvereinbarung ist ausschließlich online unter: https://justiztermine.nrw.de/ oder über den Button „Terminbuchung“, welchen Sie oben links auf dieser Website finden, möglich.

Lediglich in Eilfällen (Antrag auf Hinterlegung einer Haftkaution oder einer Sicherheitsleistung zur Abwehr/Durchführung der Zwangsvollstreckung) ist eine vorherige Terminvereinbarung nicht erforderlich.

Die Hinterlegungssumme ist an die Zentrale Zahlstelle Justiz (Hinterlegungskasse) zu überweisen. Dabei ist das vom Amtsgericht mitgeteilte Geschäftszeichen anzugeben.

Wertgegenstände sind nach der Antragstellung auf eigene Verantwortung und eigene Kosten bei der Zentralen Zahlstelle Justiz in Hamm abzuliefern.

Für Geldhinterlegungen fallen keine Gerichtskosten an. Für die Hinterlegung von Wertgegenständen fällt eine Gebühr an.

https://justiztermine.nrw.de/ 

Vordrucke HS 1 und HS 2

HS 1: Antrag auf Annahme von Zahlungsmitteln (Bargeld).

HS 2: Antrag auf Annahme von Wertpapieren, sonstigen Urkunden, Kostbar-keiten und anderen als gesetzlichen oder gesetzlich zugelassenen Zah-lungsmitteln zur Hinterlegung bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts.

Hinterlegungsgesetz Nordrhein-Westfalen (HintG NRW) vom 16. März 2010.