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Corona-Pandemie
Regelungen der Justiz zum Umgang mit dem 2. Lockdown Mit Wirkung vom 16.12.2020 wurde die Coronaschutzverordnung den Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten/innen der Länder vom 13.12.2020 zum so genannten 2. Lockdown angepasst. Weitere Informationen zu den daraus folgenden Auswirkungen auf den Betrieb der Justiz finden Sie unter: Das Gericht / Aktuelles













