Schiedspersonen für Aachen
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
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Reermann, Anke | Püngeler Straße 4 52074 Aachen Tel.-Nr.: 0241 878370 E-Mail: Anke.Reermann@bistum-aachen.de Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) | Aachen-Laurensberg |
1.Vertretung: Sundarp, Norbert | Küppershofweg 3 52134 Herzogenrath | |
Sundarp, Norbert | Küppershofweg 3 52134 Herzogenrath | Aachen-Richterich |
1.Vertretung: Reermann, Anke | Püngeler Straße 4 52074 Aachen Tel.-Nr.: 0241 878370 E-Mail: Anke.Reermann@bistum-aachen.de Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) |
Stadt Aachen
Katschhof, 52062 Aachen
Tel.-Nr.: 0241 432-0 , Telefax: 0241 432-8000
E-Mail: stadt.aachen@mail.aachen.de
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