Schiedspersonen für Aachen

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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Reermann, AnkePüngeler Straße 4
52074 Aachen
Tel.-Nr.: 0241 878370
E-Mail: Anke.Reermann@bistum-aachen.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Aachen-Laurensberg
1.Vertretung:
Sundarp, Norbert
Küppershofweg 3
52134 Herzogenrath
Sundarp, NorbertKüppershofweg 3
52134 Herzogenrath
Aachen-Richterich
1.Vertretung:
Reermann, Anke
Püngeler Straße 4
52074 Aachen
Tel.-Nr.: 0241 878370
E-Mail: Anke.Reermann@bistum-aachen.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Weitere anerkannte Gütestellen für Aachen
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Stadt Aachen
Katschhof, 52062 Aachen
Tel.-Nr.: 0241 432-0 , Telefax: 0241 432-8000
E-Mail: stadt.aachen@mail.aachen.de

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