Schiedspersonen für Roetgen

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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Dr. Grehn, JudithFriedrichstr. 6
52134 Herzogenrath
Tel.-Nr.: 02471 6109404
E-Mail: schiedsamt@roetgen.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Roetgen
1.Vertretung:
Kanert, Achim
Zum Struffelt 10
52149 Roetgen
E-Mail: schiedsamt@roetgen.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Weitere anerkannte Gütestellen für Roetgen
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Gemeinde Roetgen
Hauptstraße 55, 52159 Roetgen
Tel.-Nr.: 02471 18-0 , Telefax: 02471 18-89
E-Mail: gemeinde@roetgen.de

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Weitere Informationen

Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung