Schiedspersonen für Roetgen
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
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Dr. Grehn, Judith | Friedrichstr. 6 52134 Herzogenrath Tel.-Nr.: 02471 6109404 E-Mail: schiedsamt@roetgen.de Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) | Roetgen |
1.Vertretung: Kanert, Achim | Zum Struffelt 10 52149 Roetgen E-Mail: schiedsamt@roetgen.de Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) |
Gemeinde Roetgen
Hauptstraße 55, 52159 Roetgen
Tel.-Nr.: 02471 18-0 , Telefax: 02471 18-89
E-Mail: gemeinde@roetgen.de
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