Schiedspersonen für Alsdorf

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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Seite 1 von 1 Es sind 2 Schiedsamtsbezirke vorhanden
NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Keller, DorisBroicher Straße 75
52477 Alsdorf
Tel.-Nr.: 02404 21517
Alsdorf I
1.Vertretung:
Butterweck, Walter
Abraham-Lucas-Str. 4
52477 Alsdorf
Tel.-Nr.: 02404 551492
E-Mail: wabu97@g-mail.com
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Butterweck, WalterAbraham-Lucas-Str. 4
52477 Alsdorf
Tel.-Nr.: 02404 551492
E-Mail: wabu97@g-mail.com
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Alsdorf II
1.Vertretung:
Keller, Doris
Broicher Straße 75
52477 Alsdorf
Tel.-Nr.: 02404 21517
Weitere anerkannte Gütestellen für Alsdorf
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Stadt Alsdorf
Hubertusstraße 17, 52477 Alsdorf
Tel.-Nr.: 02404 50-0 , Telefax: 02404 22640
E-Mail: info@alsdorf.de

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