Schiedspersonen für Alsdorf
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Seite 1 von 1 Es sind 2 Schiedsamtsbezirke vorhanden
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
| Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
|---|---|---|
| Keller, Doris | Broicher Straße 75 52477 Alsdorf Tel.-Nr.: 02404 21517 | Alsdorf I |
| 1.Vertretung: Butterweck, Walter | Abraham-Lucas-Str. 4 52477 Alsdorf Tel.-Nr.: 02404 551492 E-Mail: wabu97@g-mail.com Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) | |
| Butterweck, Walter | Abraham-Lucas-Str. 4 52477 Alsdorf Tel.-Nr.: 02404 551492 E-Mail: wabu97@g-mail.com Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) | Alsdorf II |
| 1.Vertretung: Keller, Doris | Broicher Straße 75 52477 Alsdorf Tel.-Nr.: 02404 21517 |
Stadt Alsdorf
Hubertusstraße 17, 52477 Alsdorf
Tel.-Nr.: 02404 50-0 , Telefax: 02404 22640
E-Mail: info@alsdorf.de
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