Gerichte, so auch das Amtsgericht Aachen, werden vermehrt von Betrügern vorgeschoben, um Geld zu ergaunern. Die Betrugsversuche sind derart vielfältig, dass hier nur – nicht abschließend – auf einige Fälle hingewiesen werde kann.

Falsche Gerichtsvollzieheranrufe
In letzter Zeit ist es zu Telefonanrufen bei Bürgern gekommen, in denen sich der Anrufer als Gerichtsvollzieher aus dem Landgerichtsbezirk Aachen ausgab und zur sofortigen Zahlung eines bestimmten Betrages auf ein Konto im Ausland aufforderte. Wenn die Zahlung nicht erfolge, sollte ein Termin im Büro des Gerichtsvollziehers stattfinden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Vollstreckungshandlungen und sonstige amtliche Mitteilungen des Amtsgerichts immer auf schriftlichem Wege erfolgen.
Das Amtsgericht Aachen bittet die Bürgerinnen und Bürger, auf diese Anrufe nicht zu reagieren und umgehend die Polizei zu informieren.

Kein Online Kirchenaustritt möglich
Diverse Internetportale bieten zwischenzeitlich die Möglichkeit an, Anträge auf Kirchenaustritt online zu erstellen.
Hierzu weist das Amtsgericht Aachen auf Folgendes hin:
Die Erklärung des Kirchenaustritts kann nach dem Gesetz nicht online oder in einfacher Schriftform erfolgen.
Der Austritt bedarf vielmehr einer Erklärung entweder
• bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erklärende seinen ersten Wohnsitz hat, nach persönlicher Vorsprache dort oder
• bei einer Notarin/einem Notar in öffentlich beglaubigter Form.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zum Kirchenaustritt.

Enkeltrickbetrug
In der Vergangenheit ist es auch an unserem Gericht zur Abwandlung des sogenannten „Enkeltricks“ gekommen. Dabei wurde in einem Telefonat missbräuchlich behauptet, im Auftrag eines Richters zu handeln. Die angerufene Person wurde unter einem Vorwand aufgefordert, Geld an einen genannten Ort zu bringen.
Unser Hinweis dazu: Rechtssuchende werden dringend gebeten, sich in Zweifelsfällen durch einen Rückruf von der Richtigkeit der telefonischen Angaben angeblicher Justizbediensteter zu vergewissern.


Gefälschte oder unberechtigte Kostenrechnungen in Registersachen
Betrüger nutzen Veröffentlichungen von Eintragungen im Handelsregister gerne, um anschließend dem Unternehmen eine vermeintliche Kostenrechnung des Amtsgerichts zuzuschicken.
Es wird darauf hingewiesen, dass Rechnungen für Veröffentlichungen des Registergerichts ausschließlich durch das Amtsgericht Aachen über die Zentrale Zahlstelle Justiz in Hamm als Zahlungsempfängerin (Bankverbindung IBAN: DE84 4400 0000 0041 0015 09) erfolgen. Andere Zahlungsempfänger und -konten sind nicht zulässig.
Es kommt auch vor, dass Betrüger den Abruf eines Registerauszugs in Rechnung stellen, gerne auch in Verbindung mit einer sog. Abo-Falle.
Unser Hinweis dazu: Der Abruf von Daten aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder ist immer kostenfrei.