Der Übergang von der Corona-Pandemie zur Corona-Endemie ermöglicht auch dem Amtsgericht Aachen eine schrittweise und verantwortungsvolle „Rückkehr zur Normalität“. Die meisten Corona-Beschränkungen sind zwar aufgehoben, aber das bedeutet nicht, dass der Corona-Virus nicht mehr da ist. Im Gegenteil: Wir werden mit diesem Virus (in unterschiedlichen Varianten) vermutlich auf Dauer leben müssen, wie mit vielen anderen Krankheitserregern auch. Daraus folgt, dass wir alle – Bedienstete wie Besucher des Amtsgerichts Aachen – eigen- und fremdverantwortlich mit den Gefahren einer möglichen Infektion gewissenhaft umgehen müssen. Oberste Priorität hat nach wie vor der Schutz der Gesundheit der Bediensteten, der Verfahrensbeteiligten und des Publikums.

 

Das gilt nicht nur für den Corona-Virus, sondern für alle Krankheitserreger, die durch persönliche Kontakte übertragen werden können, wie vor allem die Grippe-Viren, RS-Viren oder saisonale Erkältungs-Viren.  

 

Das Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes wird daher – ebenso wie die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Metern – nach wie empfohlen. Bei Unterschreitung des Mindestabstandes und in von mehreren Personen genutzten Innenräumen wird das Tragen von Masken besonders nahe gelegt. Bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass man aktuell infektiös sein könnte, sollte sich jeder verpflichtet fühlen, einen medizinische Mund- und Nasenschutz zu tragen und strikt auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten.  

 

Auch die bekannten Hygieneregeln sollten weiterhin durchgehend beachtet werden (wie z.B. das regelmäßige und gründlichen Händewaschen und das Niesen in die Armbeuge). Zimmer und Säle sollten nach wie vor regelmäßig gut gelüftet werden.