Persönliche Vorsprachen sind nur mit einem Termin möglich, den Sie vorab auch am Telefon vereinbaren können. Bitte beachten Sie, dass es zwei unterschiedliche Telefonlisten gibt: eine für die dringenden Fälle, wenn Sie kurzfristig einen Termin benötigen, und eine für die nicht eiligenAngelegenheiten.

Wie Sie einen Termin vereinbaren können, erfahren Sie näher unter: Das Gericht / Vereinbarung von Terminen